Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medoderm GmbH

 

I ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen (auch „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Medoderm GmbH, Robert-Koch-Straße 50 D, 55129 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz, HRB 42823, USt-Identifikations-Nr.: DE271632295 Tel. +49 (0)6131 327 480, Email: mail@medoderm.com (nachfolgend „Anbieter“), und Ihnen als Kunden, soweit Sie Unternehmer sind. Unsere Produkte können Sie per E-Mail, Bestellschein, schriftlich gemäß unserer Preisliste oder mittels individuellen Angebots kaufen.
  2. „Unternehmer“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. „Kunden“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.
  4. Die von uns verkauften Produkte der Marke QiQu medical stellen Medizinprodukte dar. Die von uns verkauften Produkte der Marke QiQu stellen medizinische Pflegeprodukte für den Menschen und die der Marke Kyvetin medizinische Pflegeprodukte für Tiere dar.
  5. Für alle Bestellungen und die damit verbundenen Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  7. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

II. VERTRAGSPARTNER

  1. Der Kaufvertrag kommt mit der Medoderm GmbH zustande.
  2. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote im Rechtssinne, sondern lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsschluss durch den Kunden dar. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  3. Irrtümer bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn bei den Produkten nichts anderes vermerkt ist.

III. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

  1. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  2. Die Annahme durch uns kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

IV. FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

  1. Die Höhe der Warenpreise, Versandkosten, die etwaige Gewährung von Rabatten und Skonti, sowie die Zahlungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Preislisten der verschiedenen Kundengruppen.
  2. Der Verzug tritt im Falle der Nichtzahlung automatisch nach 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Forderung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Dieser beträgt derzeit neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich. Sonstige Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Der Kaufpreis sowie anfallende Versandkosten werden, sofern nicht anders angeboten, mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

 

V. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen
  2. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden. Bei vereinbarten Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
  4. Kommt der Kunde in Verzug mit der Annahme oder verzögert sich der Versand aus Gründen, für die der Kunde verantwortlich ist, oder verstößt er gegen andere Mitwirkungspflichten, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich etwaiger zusätzlicher Ausgaben. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Verzug gerät.
  5. Im Falle eines Annahmeverzugs sind wir weiterhin berechtigt, die Lieferung zu verweigern, nachdem wir dem Kunden eine angemessene Frist für die Annahme gesetzt haben und diese Frist ohne Erfolg verstrichen ist, vom Vertrag zurückzutreten und pauschalen Schadenersatz zu fordern. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der eingetretene Schaden wesentlich unter der Pauschale liegt. Wir werden nicht daran gehindert, weitere Schäden geltend zu machen oder andere Ansprüche geltend zu machen.
  6. Bezüglich des Gefahrüberganges gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 446, 447 BGB.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bis der Kunde sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat.
  2. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
  3. Soweit Eigentumsvorbehalte zu unseren Gunsten bestehen oder Forderungen des Kunden an uns abgetreten sind, ist der Kunde zur Erteilung der für die Wahrung unserer Rechte notwendigen Auskünfte verpflichtet. Das gilt insbesondere für Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder uns abgetretene Forderungen. Kosten einer Intervention zur Sicherung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Mit der Erfüllung unserer Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, gehen die Sicherheiten ohne besondere Rückübertragung auf den Kunden über.

VII. AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

  1. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung entweder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit unserer Hauptforderung steht, von uns nicht bestritten wird, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde bzw. entscheidungsreif ist.
  2. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN, VERJÄHRUNG

  1. Die Geltendmachung der Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Wir sind unverzüglich schriftlich unter Angabe von Art und Umfang der angeblichen Mängel zu benachrichtigen. Mengenabweichungen, soweit sie keine Teillieferungen oder fehlerhafte Lieferungen darstellen, sind spätestens zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Werden diese Benachrichtigungsfristen nicht eingehalten, verfallen alle Gewährleistungsansprüche.
  2. Wir verzichten nicht auf unser Widerspruchsrecht, dass eine Benachrichtigung über angebliche Mängel nicht rechtzeitig oder ohne Angabe von Gründen erfolgt ist, falls wir mit dem Kunden verhandelt oder die Ware geprüft haben.
  3. Unsere Verantwortung für Mängel beschränkt sich nach unserem alleinigen Ermessen auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines einwandfreien Artikels (Nachlieferung). Bei der Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Ware gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzusenden. Die spätere Ausführung umfasst weder die Entfernung des fehlerfreien Artikels noch dessen Neuinstallation, wenn wir ursprünglich nicht zur Installation verpflichtet waren. Unser Recht, eine spätere Leistung unter den gesetzlichen Bedingungen zu verweigern, bleibt unberührt. Falls wir nicht in der Lage oder bereit sind, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, ist der Kunde nur nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Ermäßigung des Kaufpreises zu beantragen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Mangel nur unwesentlich, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Widerruf.
  4. Angaben, die wir in Bezug auf die gelieferte Ware machen, insbesondere Beschreibungen der Ware und Angaben zu ihrer Beschaffenheit und Konstruktion, gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, es sei denn, die Angaben werden ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet. Für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit der Ware haften wir im vereinbarten Umfang. Soweit eine allfällige Garantievereinbarung keine Rechtsfolgen regelt, ergeben sich diese aus den gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Wenn ein Mangel auf unser Verschulden zurückzuführen ist, kann der Kunde unter den in Abschnitt IX. genannten Bedingungen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
  6. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung.

IX. HAFTUNG

  1. Unsere Haftung für Schäden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, insbesondere für Unmöglichkeit, Verspätung, mangelhafte oder fehlerhafte Lieferung, Vertragsverletzung, Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts IX. begrenzt, wenn und soweit die Haftung vom Verschulden abhängt.
  2. Wir haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit dies nicht gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, d.h. solche vertraglichen Verpflichtungen, auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner unbedingt stützen muss und aufgrund der Art des Vertragsverhältnisses stützen kann. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen sind regelmäßig die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der bestellten Leistungen, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen wesentlichen Mängeln, die die Funktionalität oder Verwendbarkeit der Ware mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie Beratung, Schutz und Sorgfaltspflichten, die es dem Kunden ermöglichen sollen, die bestellte Ware vertragsgemäß zu verwenden, oder die das Leben oder die Gliedmaßen des Personals des Kunden oder sein Eigentum vor erheblichen Schäden schützen sollen.
  3. Soweit wir für Schäden haften, ist diese Haftung auf Schäden beschränkt, die wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung der ordentlichen Sorgfalt im Handelsverkehr hätten vorhersehen müssen. Indirekte Schäden und Folgeschäden aus Mängeln des Liefergegenstandes sind zudem nur dann entschädigungsfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  5. Die vorstehenden Bestimmungen sehen keine Umkehrung der Beweislast vor.
  6. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Absätze 1-4 gelten nicht für:
  • Schäden aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
  • sonstige Schäden, die sich aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns ergeben;
  • die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Fälle, in denen wir eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben.

X. Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Verzögerungen bei der Lieferung, wenn diese durch höhere Gewalt oder andere Ereignisse verursacht wurden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und für die wir nicht verantwortlich sind (z. B. Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung bzw. Mangel von Rohstoffen, Material oder Energie , Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Epidemien oder Pandemien, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder das Versagen einer falschen oder vorzeitigen Lieferung durch Lieferanten. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist, d.h. länger als vier (4) Wochen dauert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer werden die Liefer- oder Leistungsfristen verlängert oder vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verschoben.

XI. DATENVERWENDUNG

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung: https://medoderm.com/datenschutz/

XII. ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

XIII. GERICHTSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Mainz.

Stand: September 2022